GEMA Blüten

Kuriose Blüten treiben die vermeintlichen Vertretungsrechte der GEMA. So gibt es, aufgrund der monopolartigen Stellung der GEMA in Sachen Vertretungsrechte für Musiker, die sogenannte „GEMA Vermutung“. Diese besagt das die GEMA davon ausgehen kann einen Musiker zu vertreten, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Hierzu gibt es aktuell ein Urteil um die Veröffentlichung einer CD mit freier unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichter Musik (Die Creative Commons Lizenz ermöglicht Musikern und anderen Kreativen Rechte zu gewähren, wie eben die unentgeltliche Nutzung.). Im konkreten Fall war eines der Musikstücke auf der CD anonym veröffentlich worden, weshalb die GEMA Gebühren eingeklagt hat.

Das scheint kurios, denn ohne nun selbst wirklich Experte für betreffende Rechtssprechung oder überhaupt Rechtsfragen zu sein und wenngleich Lex Specialis den allgemeinen Rechten vorsteht, sollte doch die Unschuldsvermutung gelten. Überhaupt und hinsichtlich der Entwicklung des Internet in Kombination mit dem Recht auf Anonymität scheint das Urteil daneben oder der Ansatz überholt. Der Verein Musikpiraten, Veröffentlicher der Musik CD, dessen Name vielleicht tatsächlich anderes vermuten lässt, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt: Gericht bestätigt „GEMA-Vermutung“.

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